Zulagenrente

Die Zulagenrente („Riester-Rente“) ist eine private Zusatzvorsorge, welche – sofern ein bestimmter Eigenbeitrag geleistet wird – staatliche Zulagen und ggf. zusätzliche Steuervorteile gewährt.

Da die Förderungen komplex werden können, und die Zugangsberechtigungen viele Ausnahmen beinhalten, ist eine individuelle Beratung sinnvoll.

In Aussicht stehen eine Grundzulage (erhält jeder Sparer) in Höhe von 175 EUR p.a. sowie für jedes Kind eine Kinderzulage von 185 EUR p.a. (solange für das Kind Anspruch auf Kindergeld besteht). Für ab dem 1. Januar 2008 geborene Kinder beträgt die Kinderzulage sogar 300 EUR. Sparer, die zum Beginn der Zulagenrente das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erhalten einen Berufseinsteiger-Bonus von einmalig 200 EUR.

Obendrein können die Beiträge (inkl. aller Zulagen) in der Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben angesetzt werden, was zu zusätzlichen Steuervorteilen führen kann.

Um in den Genuss der vollen Zulagen zu kommen, muss ein Mindest-Eigenbeitrag geleistet werden (ansonsten werden die Zulagen anteilig gekürzt). Dieser Mindest-Eigenbeitrag entspricht 4 % des sozialversicherungspflichtigen Jahreseinkommens des Vorjahres (maximal 2.100 EUR) abzüglich aller Zulagen.

Förderberechtigt sind hauptsächlich Personen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind (Arbeitnehmer, Auszubildende, pflichtversicherte Selbständige), sowie Beamte und Empfänger von Amtsbezügen.

Die Zulagenrente ermöglicht gute bis sehr gute Förderquoten – abhängig von den persönlichen Umständen.

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Arbeitnehmern steht mit der Entgeltumwandlung eine weitere lohnende Variante zur Verfügung (weiter zur Entgeltumwandlung).

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