Basisrente

Zielgruppe Vor allem Selbständige, da diese oftmals keine oder kaum Ansprüche aus der gesetzlichen Rente vorweisen können, und Angestellte/Beamte, die sich neben der gesetzlichen Rente eine kapitalgedeckte Zusatzversorgung aufbauen möchten.
Vorteile Sonderausgabenabzug der Beiträge (geregelt im § 10 EStG). Aktuell sind 84 % der Vorsorgebeiträge, begrenzt auf ca. 23.000 EUR pro Jahr, abzugsfähig.
Besonderheiten Im Vergleich zur Riester-Rente (Zulagenrente) und betrieblichen Altersversorgung sind viel höhere Beiträge begünstigt. Dadurch können deutlich schneller bzw. höhere Versorgungsleistungen aufgebaut werden.

Beispielrechnung (Bild zum Vergrößern klicken):

In diesem Beispiel legt der Sparer 5.000 EUR pro Jahr in seine Zusatzversorgung zurück. Über den Sonderausgabenabzug zahlt er gleichzeitig 1.739 EUR weniger Steuern, so dass sein Netto-Aufwand bei lediglich 3.261 EUR liegt. Der Staat fördert die Zusatzversorgung des Sparers somit zu ca. 35 %.

   

Vorteile der Basisrente:

  • Besonders interessant für Selbständige und Angestellte/Beamte mit einem höheren Versorgungswunsch
  • Hohe Förderquoten von über 40 % möglich
  • Sehr chancenreiche Anlageform möglich, bspw. größerer Anteil an nachhaltigen ETFs, da kein „Garantiezwang” wie bei der Riester-Rente (Zulagenrente) und betrieblichen Altersversorgung besteht

Einschränkungen der Basisrente:

  • Leistungen müssen später voll versteuert werden
  • Kein Kapitalwahlrecht, nur lebenslange Rentenzahlungen (frühestens ab dem 62. Lebensjahr)
  • Vertragsguthaben ist in Anlehnung an die gesetzliche Rente nicht vererbbar, nicht beleihbar und nicht veräußerbar

Fazit: Wer steuerbegünstigt eine lebenslange Zusatzrente aufbauen möchte, findet in der Basisrente eine interessante Alternative. Wer jedoch eine flexible Sparform wünscht, für den ist die Basisrente ungeeignet.

 

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