Betriebsrentenstärkungsgesetz BRSG

Neuerungen durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz

Am 01. Januar 2018 trat das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) in Kraft. Änderungen und Neuerungen betreffen unter anderem den maximalen Förderrahmen, den verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss sowie Regelungen für Geringverdiener. Ziel des Gesetzes ist die Verbesserung der Versorgung vor allem in kleineren und mittleren Betrieben und Vereinen.


(Weiterleitung zur Informationsseite, erstellt mit Bausteinen der Allianz Deutschland AG)

Wichtig für Arbeitgeber und Personalverantwortliche:

Die Änderungen und Neuerungen durch das BRSG betreffen nicht nur neue, sondern auch bereits eingerichtete Versorgungen. Somit ist zu überprüfen, ob Wechselwirkungen oder sogar Konflikte mit bestehenden innerbetrieblichen Vereinbarungen bestehen. Was ist in den bisherigen Betriebsvereinbarungen geregelt? Lassen sich die Vorgaben durch das BRSG einfach integrieren? Wie können Haftungsfallen für Arbeitgeber vermieden werden? Können die innerbetrieblichen Vereinbarungen gleich auf einen einheitlichen und zukunftsfesten Stand gebracht werden? Eine Überprüfung der aktuellen Regelungen zur betrieblichen Altersversorgung im Betrieb bzw. Verein ist dringend angeraten.

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