Tipps für soziale Einrichtungen

Zusatznutzen ohne Zusatzaufwand3

Wie können soziale Einrichtungen ihren Mitarbeitern einen Zusatznutzen bieten, welcher den Betrieb/den Verein unterm Strich nichts kostet?

Soziale Einrichtungen kämpfen oftmals mit sehr begrenzten Budgets. Zusatzleistungen für Mitarbeiter können selten finanziert werden, obwohl diese wünschenswert wären.

Die betriebliche Altersversorgung hält hier eine effektive Lösung bereit: Betriebe und Vereine können ihren Mitarbeitern einen Zuschuss zum Aufbau einer Zusatzrente bieten, welcher zu keinem Mehraufwand führt.

Veränderung Mitarbeiter und soziale Einrichtung3

Die Beiträge des Mitarbeiters zur betrieblichen Altersversorgung sind gemäß § 3 Nr. 63 Einkommensteuergesetz steuerfrei und gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 9 Sozialversicherungsentgeltverordnung sozialabgabenfrei. Entsprechend spart auch der Arbeitgeber (Betrieb, Verein) seinen Arbeitgeberanteil an den Sozialabgaben des Entgeltumwandlungsbetrags. Diese Ersparnisse (im Beispiel 19,32 EUR) kann der Arbeitgeber seinem Mitarbeiter als Zuschuss zur betrieblichen Altersversorgung weitergeben.

Unterm Strich freut sich der Mitarbeiter über den Zuschuss seines Arbeitgebers, weil er sich hiermit eine sinnvolle und wichtige Zusatzversorgung im Alter aufbauen kann. Der Betrieb bzw. Verein unterstreicht mit dem Zuschuss seine soziale Verantwortung – dieser Imagegewinn kostet ihn keinen Cent extra!

Zusatznutzen ohne Zusatzaufwand3

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