Vorteilsrechner bAV
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Seit dem 01.01.2002 besteht für Arbeitnehmer, welche in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, ein Rechtsanspruch zur Durchführung einer betrieblichen Altersversorgung durch Entgeltumwandlung (§ 1a BetrAVG). Der Arbeitgeber darf (und sollte!) jedoch entscheiden, welcher Anbieter, welcher Durchführungsweg und welche Zusageart gewählt wird. Die Vorteile der Entgeltumwandlung liegen auf der Hand: Arbeitnehmer können Beiträge ohne Abzug von Steuern und Sozialabgaben für eine spätere Zusatzversorgung einsetzen, Arbeitgeber können die betriebliche Altersversorgung zur Mitarbeiterbindung und Aufwertung des Betriebs nutzen.
In diesem Beispiel kann ein Arbeitnehmer 200 € pro Monat für seine spätere Zusatzversorgung ansparen – der Nettoaufwand hierfür liegt bei lediglich 94,83 €. Die Differenz wird durch eingesparte Steuern und Sozialabgaben finanziert.
Anbieter betrieblicher Altersvorsorgesysteme gibt es viele. Jedoch unterscheiden sich die entsprechenden Versicherungsunternehmen teils stark in Bezug auf die Nettoverzinsung, die Bewertungsreserve und das Eigenkapital. Zudem stehen unterschiedliche Anlageformen sowie Zusatzbausteine zur Auswahl.
Für Arbeitnehmer steht in aller Regel die Leistungsfähigkeit und die Höhe der späteren Zusatzrente bzw. Kapitalauszahlung im Vordergrund, wohingegen Arbeitgeber in erster Linie auf eine einfache Verwaltung sowie eine sichere und reibungslose Abwicklung achten werden.
Spezialisierte Finanzberater helfen Arbeitnehmern und Arbeitgebern bei der Einrichtung einer passenden Versorgung: Hohe Leistungen für die Mitarbeiter, sichere und einfache Verwaltung für den Betrieb.