Urteil des Bundesarbeitsgerichts stärkt Arbeitgeber – jedoch…
Das Bundesarbeitsgericht hatte aktuell folgenden Fall zu verhandeln:
Ein Arbeitnehmer verlangte von seinem Arbeitgeber Schadensersatz in Höhe von 14.400 EUR, weil der Arbeitgeber ihn nicht auf die lohnenden Möglichkeiten der Entgeltumwandlung hingewiesen hatte, und dem Arbeitnehmer so mögliche Vorteile verwehrt geblieben sind.
Das Bundesarbeitsgericht entschied jedoch im vorliegenden Fall zugunsten des Arbeitgebers (Az.: 3 AZR 807/11): Der Arbeitgeber ist aufgrund seiner Fürsorgepflicht nicht automatisch verpflichtet, seine Mitarbeiter über die Vorteile der Entgeltumwandlung aufzuklären.
Obwohl dieses Urteil eine gewisse Sicherheit für Arbeitgeber schafft, sollte im Auge behalten werden, dass eine passend eingerichtete betriebliche Altersversorgung solche Streitfälle erst gar nicht aufkommen lässt .
Eine passend eingerichtete betriebliche Altersversorgung bringt Vorteile für den Betrieb (Mitarbeiterbindung, -motivation) und für die Mitarbeiter (Steuer- und Sozialabgabenersparnisse).
Insoweit sind Arbeitgeber auch weiterhin gut beraten, sich die Möglichkeiten der betrieblichen Altersversorgung genau anzuschauen und einen Nutzen für ihren Betrieb zu ziehen.