Zusatznutzen ohne Zusatzkosten für soziale Einrichtungen
Für viele soziale Einrichtungen ist es ein Spagat: Gerne würde man den eigenen Mitarbeitern zusätzliche Vorteile bieten – die begrenzten finanziellen Mittel lassen hierfür oftmals nur wenig Spielraum.
Eine schöne Hilfe bieten hier die gesetzlichen Regelungen der betrieblichen Altersversorgung. Die Regelungen ermöglichen einen Zuschuss zur Entgeltumwandlung der Mitarbeiter, welcher zu keinem zusätzlichen Aufwand für den Arbeitgeber führt.
Bei der Entgeltumwandlung dürfen Arbeitnehmer Beiträge für eine spätere Zusatzversorgung zurücklegen, ohne dass dafür Steuern und Sozialabgaben abgezogen werden. Somit wird ein Großteil der Versorgung über Einsparungen finanziert.
Auch der Arbeitgeber spart seinen Anteil an den Sozialabgaben des Entgeltumwandlungsbetrags. Diese Ersparnis kann nun an die Mitarbeiter weitergeleitet werden (unterm Strich ein Nullsummenspiel für den Arbeitgeber).
Für soziale Einrichtungen sind diese Regelungen ein ideales Werkzeug, um ihren Mitarbeitern einen Zusatznutzen zu bieten, welcher zu keinen zusätzlichen Kosten führt.