Pflichtlektüre für Verbraucher: Die Trickkiste der Finanzinstitute

7. April 2018 - 8:32

Die Untersuchung der Verbraucherzentrale zu den Tricks von Banken und Bausparkassen ist eine Pflichtlektüre für Anleger und Sparer. Am Ende aller Ärgernisse liefert die Untersuchung eine wichtige Erkenntnis.

Banken und Bausparkassen halten unliebsame, weil relativ hochverzinste Verträge in ihrem Bestand – gut für die Kunden, schlecht für die Finanzinstitute. Einfach einseitig kündigen geht meist nicht reibungsfrei, daher müssen die Institute in die Trickkiste greifen. Die Verbraucherzentrale beschreibt die aktuelle Situation folgendermaßen: „Einige Finanzinstitute versuchen auf vielfältige Weise, Verbraucher dazu zu bringen, ihre gutverzinsten Sparverträge aufzugeben. Manche suggerieren etwa die amtliche Zustimmung zum eigenen Vorgehen oder betonen nur die negativen Aspekte eines bestehenden Vertrags. So verweist zum Beispiel eine Sparkasse bei einem Prä­miensparvertrag mit variablem Zins auf die derzeit ex­trem niedrigen Zinsen, unterlässt es aber zu erwähnen, dass das Anlageprodukt durch die Prämie trotzdem eine attraktive Rendite für den Verbraucher erzielt. Diese und andere Vorgehensweisen dienen Finanzinstituten dazu, aus ihrer Sicht unrentable Verträge loszuwerden. Dies geschieht ohne Rücksicht auf das Vertrauen der Verbrau­cher in die Gültigkeit der Verträge.”

Betroffene Verbraucher erhalten meist zu Beginn einen freundlichen und fürsorglichen Anruf des Bankberaters. Der Berater sieht Verbesserungsmöglichkeiten, welche dem Kunden zusätzliche Vorteile bringen sollen. Im Anschluss wird zu einem Gespräch in die Geschäftsräume des Instituts geladen. Wichtig ist hierbei, dass die Kunden vorbereitet durch den Anruf in die Räume der Bank kommen. Dort angekommen wird der alte, aber mittlerweile attraktiv verzinste Vertrag schlecht geredet und neue, bessere Alternativen werden vorgestellt – oftmals mit dem Hinweis, dass das neue Angebot nur noch kurze Zeit oder exklusiv für gute Stammkunden gilt. Unter Zeitdruck und ohne Möglichkeit, die Details in Ruhe durchzulesen, unterschreiben viele Kunden.

Reift in den Kunden jedoch die Einsicht, dass sie ihren guten alten Sparvertrag gegen eine minderwertige Alternative getauscht haben, so lernen sie schnell, dass Vertragsabschlüsse in den Geschäftsräumen der Bank, auf welche sie Tage zuvor telefonisch eingestimmt wurden, in der Regel nicht widerrufen werden können (andernfalls würde Kunden nämlich ein Widerrufsrecht zustehen). Seien Sie also immer etwas skeptisch, wenn Sie für Gespräche mit Nachdruck in die Geschäftsräume der Bank oder Bausparkasse gebeten werden. Unterschreiben Sie nichts während des Termins, ignorieren Sie Motivationen wie „Einmaliges Angebot! Nur jetzt! Nur heute!”. Nehmen Sie die Informationen zum besprochenen Angebot mit nach Hause und prüfen Sie dann in Ruhe, ob das Angebot wirklich lohnend für Sie ist.

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