Zulagenrente („Riester-Rente”)
Kurzüberblick
- Beitragsgarantie: Verluste sind praktisch ausgeschlossen
- Renditesteigerung durch hohe Zulagenquote möglich
- Teilweise Kapitalauszahlung zum Rentenbeginn möglich
- Sicherheit hängt von der Stärke des Versicherers bzw. von gesetzlichen Regelungen ab
- Chancenreiche Anlagen für in relativ geringem Umfang möglich aufgrund Beitragsgarantie
- Keine vorzeitige Verfügung zulässig
- keine komplette Kapitalauszahlung zulässig