Zulagenrente („Riester-Rente”)

Kurzüberblick

  • Beitragsgarantie: Verluste sind praktisch ausgeschlossen
  • Renditesteigerung durch hohe Zulagenquote möglich
  • Teilweise Kapitalauszahlung zum Rentenbeginn möglich
  • Sicherheit hängt von der Stärke des Versicherers bzw. von gesetzlichen Regelungen ab
  • Chancenreiche Anlagen für in relativ geringem Umfang möglich aufgrund Beitragsgarantie
  • Keine vorzeitige Verfügung zulässig
  • keine komplette Kapitalauszahlung zulässig

 

 

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