Vorsorge
Oftmals stellt sich am Anfang einer Vermögensplanung die Frage „Ist meine Haupt-Geldquelle, meine Arbeitskraft, gut abgesichert, damit ein Ausfall nicht zwangsläufig meinen Ruin bedeutet?“.
Im Laufe eines Arbeitslebens wird schnell ein kleines Vermögen erarbeitet: Jeden Monat ein Gehalt von 4.000 EUR ergibt über 35 Arbeitsjahre einen Gesamtverdienst von 1,68 Mio. EUR.
An diesem einfachen Beispiel zeigt sich, dass die Absicherung der eigenen Arbeitskraft sehr sinnvoll sein kann – schließlich ist sie für den Großteil der Menschen die Haupt-Geldquelle (weiter zur Berufsunfähigkeitsabsicherung).
Nach der Absicherung der Arbeitskraft folgt die Überlegung, ob die eigene Rente später ausreichen wird, um den persönlichen Lebensstandard zu halten.
Das Umlageverfahren der gesetzlichen Rente wird durch immer mehr Leistungsempfänger (Rentner) und immer weniger Beitragszahler (Arbeitnehmer) stark belastet.
Mit vielen Rentenreformen wurde versucht, dem Umlageverfahren „Luft zu verschaffen“. Das Ergebnis ist, dass die gesetzliche Rente für viele Menschen nur noch eine Grundversorgung sein wird.
Ohne eine zusätzliche Versorgung wird sich der Lebensstandard im Alter (Geld für Reisen, Kultur, Enkelkinder,…) kaum aufrecht erhalten lassen. Entsprechend wichtig ist es, sich möglichst frühzeitig mit den Fragen „Was benötige ich im Alter für mein gewohntes/gewünschtes Leben?“, „Reichen dafür meine bisherigen Rentenansprüche oder sollte ich zusätzlich vorsorgen?“ und „Welche Alternativen sind sinnvoll und am geeignetsten für mich?“ auseinander zu setzen.
Unterschiedliche Alternativen stehen bereit:
- Bei der Basisrente („Rürup-Rente“) können die Beiträge für die Altersvorsorge als Sonderausgaben angesetzt werden. Diese reduzieren das zu versteuernde Einkommen, was zu entsprechenden Steuerersparnissen führen kann (weiter zur Basisrente).
- Bei der Zulagenrente („Riester-Rente“) unterstützt der Staat den Sparer mit Zulagen (Grundzulage und ggf. Kinderzulagen – sofern Kinder vorhanden sind). In der Einkommenssteuererklärung können die Altersvorsorgebeiträge als Sonderausgaben angesetzt werden, was zu zusätzlichen Steuervorteilen führen kann (weiter zur Zulagenrente).
- Bei der betrieblichen Altersversorgung kann vom Arbeitgeber verlangt werden, Teile des Entgelt in eine zusätzliche Altersvorsorge zu überführen (sogenannte Entgeltumwandlung). Auf diese Altersvorsorgebeiträge fallen keine Steuern und Sozialabgaben an, was zu erheblichen Förderungen führen kann (weiter zur Entgeltumwandlung).