Basisrente

Die Basisrente („Rürup-Rente“) ist eine private und steuergeförderte Zusatzrente.

Die Beiträge zu einer Basisrente können in 2017 zu 84% (schrittweise ansteigend auf 100% in 2025) als Sonderausgaben angesezt werden. Diese Sonderausgaben reduzieren das zu versteuernde Einkommen, so dass ein entsprechender Steuervorteil resultiert. Abzugsfähig sind für Ledige maximal 23.362 EUR pro Jahr und für Verheiratete maximal 46.724 EUR pro Jahr.

Die Basisrente wurde als leistungsstarke Zusatzversorgung konzipiert. Daher muss der Vertrag zwingend eine lebenslange Rente (frühesten ab dem 62. Lebensjahr) vorsehen – eine (Teil-)Auszahlung des gesamten Kapitals zum Rentenbeginn ist nicht möglich.

Für Selbständige ist die Basisrente meist die einzige staatlich geförderte Altersvorsorge. Zudem lassen sich in der Basisrente selbst relativ hohe Jahresbeiträge steuergefördert ansparen.

Daher ist die Basisrente besonders für Selbständige und Menschen mit einem höheren Rentenbedarf/Rentenwunsch interessant.

Förderbeispiele:

Sparer ledig, zu versteuerndes Einkommen 40.000 EUR verheiratet, zu versteuerndes Einkommen 100.000 EUR
Eigenbeitrag 3.000 EUR 5.000 EUR
Steuervorteil 934 EUR 1.756 EUR
Förderquote 31% 35%

Die Basisrente ermöglicht Steuervorteile auch in einem größeren Umfang.

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Arbeitnehmer und Beamte können zusätzlich von der Förderungen der Zulagenrente profitieren (weiter zur Zulagenrente).

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