Basisrente

Die Basisrente („Rürup-Rente“) ist eine private und steuergeförderte Zusatzrente.

Die Beiträge zu einer Basisrente können ab 2023 zu 100 % als Sonderausgaben angesetzt werden. Diese Sonderausgaben reduzieren das zu versteuernde Einkommen, so dass ein entsprechender Steuervorteil resultiert. Bei der Basisrente lassen sich auch größere Beiträge steuerbegünstigt für die spätere Zusatzversorgung zurücklegen.

Der Gesetzgeber hat die Vorteile der Basisrente mit gewissen Sicherungen versehen. So muss der Vertrag zwingend eine lebenslange Rente (frühesten ab dem 62. Lebensjahr) vorsehen – eine (Teil-)Auszahlung des gesamten Kapitals zum Rentenbeginn ist nicht möglich. Schließlich soll die Basisrente eine zusätzliche lebenslange Versorgung bieten.

Für Selbständige ist die Basisrente meist die einzige staatlich geförderte Altersvorsorge. Zudem lassen sich in der Basisrente auch flexibel – je nach geschäftlichem Erfolg – selbst relativ hohe Jahresbeiträge steuergefördert ansparen.

Daher ist die Basisrente besonders für Selbständige und Menschen mit einem höheren Rentenbedarf/Rentenwunsch interessant.

Förderbeispiele:

Sparer ledig, zu versteuerndes Einkommen 50.000 EUR verheiratet, zu versteuerndes Einkommen 150.000 EUR
Eigenbeitrag 5.000 EUR 10.000 EUR
Steuervorteil 1.806 EUR 4.700 EUR
Förderquote 36% 47 %

Die Basisrente ermöglicht Steuervorteile auch in einem größeren Umfang.

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Arbeitnehmer und Beamte können zusätzlich von der Förderungen der Zulagenrente profitieren (weiter zur Zulagenrente).

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